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Die ESBA-Richtlinie, die im Kanton Zürich vor gut einem Jahr eingeführt worden ist, garantiert mehr Sicherheit in älteren Aufzügen. Nach Genf ist Zürich damit der zweite Kanton in der Schweiz, der mit der Umsetzung von europäisch abgestimmten Sicherheitsnormen ernst macht.

Die Europäische Sicherheitsnorm für bestehende Aufzüge SNEL (Safety Norm for Existing Lifts) wurde 2003 vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) verabschiedet. Mittlerweile ist sie in mehr als einem Dutzend Ländern eingeführt worden. Seit dem 1. Juli 2004 gilt SNEL als SIA-Norm 370.080 auch für die Schweiz. Für die Umsetzung sind allerdings die einzelnen Kantone verantwortlich.

Eine Vorreiterrolle hat in der Deutschschweiz der Kanton Zürich übernommen. Er hat im September 2008 die ESBA-Richtlinie (Richtlinie zur Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge) in Kraft gesetzt. Sieben sicherheitsrelevante Punkte, die auch in der SNEL-Norm erwähnt werden, sind darin aufgelistet, die unbedingt dem heutigen Stand der Technik angepasst werden müssen:

  • ESBA Richtlinie 1: Antriebssystem mit schlechter Anhaltegenauigkeit
  • ESBA Richtlinie 2: Ungeeignetes Glas in Schachttüre
  • ESBA Richtlinie 3: Kritische Verhältnis von Nutzfläche zur Nennlast
  • ESBA Richtlinie 4: Kabine ohne Türe
  • ESBA Richtlinie 5: Fehlende oder unzulängliche Notbeleuchtung in der Kabine
  • ESBA Richtlinie 6: Fehlende oder unzulängliche Puffer
  • ESBA Richtlinie 7: Fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtung

Der Kanton Zürich hat damit die wesentlichen Risiken erfasst, die für die meisten Unfälle in älteren Aufzügen verantwortlich sind. Bei einer Kontrolle entdeckte Sicherheitsmängel müssen innerhalb von 5 Jahren behoben werden.

Die Erfahrungen nach einem Jahr ESBA zeigen, dass beanstandete Aufzüge fast immer mit vernünftigem Aufwand saniert werden können.

Noch weiter als Zürich ist mit der Umsetzung der Sicherheitsstandards Genf, dank dem schon länger eingeführten kantonalen Liftreglement L5. Die Sanierung von rund 5200 älteren Aufzügen ist dort inzwischen weitgehend abgeschlossen.

In verschiedenen Kantonen sind die Sicherheitsnormen hingegen noch kaum ein Thema. Unabhängig vom Stand der Gesetzgebung empfehlen aber der Verband Schweizerischer Aufzugsunternehmen VSA und die Vereinigung für Aufzugssicherheit  SAV, bei Umbauten die neuen Sicherheitsstandards zu berücksichtigen. Dies ist ratsam auch aus rechtlichen Gründen: Denn bei einem Unfall würde für den Betreiber in jedem Fall die Kausalhaftung gelten, ob der jeweilige Kanton nun bereits verbindliche Sicherheitsnormen eingeführt hat oder nicht.

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